Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Gewerbliches Schutzrecht

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Ein gewerbliches Schutzrecht, allgemein als Patent bezeichnet, ist ein geistiges Eigentumsrecht, das dem Inhaber das ausschließliche Recht gewährt, eine Erfindung für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen und zu verwerten. Der Begriff „Patent“ stammt vom lateinischen Wort „patens“, was „offenbaren“ oder „zugänglich machen“ bedeutet. Ein Patent stellt somit eine öffentliche Bekanntmachung der Erfindung dar. Um patentiert zu werden, muss eine Erfindung neu und innovativ sein, d.h., sie darf nicht öffentlich bekannt sein. Die
Erfindung muss in der Industrie funktionieren und über den offensichtlichen Rahmen des Fachmanns auf dem betreffenden Gebiet hinausgehen. Es erfordert also Kreativität.

Es gibt verschiedene Arten von Patenten, darunter das Gebrauchsmuster, das sich auf die Formgebung oder Anordnung von Gegenständen bezieht, und das Erfindungspatent, das sich auf technische Erfindungen konzentriert. Das Europäische Patent ermöglicht es dem Inhaber, Schutz in mehreren europäischen Ländern zu erhalten, ohne separate nationale Patente anmelden zu müssen.
Der Patentinhaber hat das alleinige Recht, die patentierte Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder anderen die Nutzung zu gestatten, vorbehaltlich der Exklusivität. Um Exklusivrechte zu erhalten, müssen Erfinder ihre Erfindung detailliert beschreiben. Anderen die Möglichkeit zu geben, aus diesen Informationen zu lernen, beschleunigt den technologischen Fortschritt. Die Dauer eines Patents variiert je nach Art und Land, beträgt jedoch in der Regel 15 bis 20 Jahre. Mit Ablauf der Schutzfrist wird die Erfindung öffentlich bekannt, und jeder kann sie uneingeschränkt nutzen.