Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Großes Kleinzitat

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

Einfach die erforderliche Datenschutzdokumentation nach DSGVO für Dein Unternehmen oder Verein online generieren.

Ein Großes Kleinzitat kommt immer dann zum Einsatz wenn ein ganzes Werk eines anderen Urhebers in ein eigenes Werk übernommen wird, um es zu einem bestimmten Zweck zu verwenden. Dieser Begriff bezieht sich auf § 51 Nr.2 UrhG über die Verwendung von Zitaten in eigenen Werken. Vorausgesetzt das zitierende Werk ist kein wissenschaftliches Werk, also das Zitat nicht einzig der Erläuterung oder Unterstützung des eigenen Gedankengangs dienen darf. Sondern einen eigenständigen zweck erfüllen muss, wie z. B. die Kritik des zitierten Werkes.
Wichtig dabei ist, dass das zitierte Werk bereits veröffentlicht sein muss, und das Werk muss in einem eigenen urheberrechtlich geschützten Werk eingebettet sein, also das eigene Wort muss im Mittelpunkt stehen und nicht das Zitat.
Ein Großes Kleinzitat ist erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein.
  2. Das Zitat muss in einem eigenen urheberrechtlich geschützten Werk eingebettet sein.
  3. Es ist nicht erlaubt, das Zitat zu verändern oder zu verfälschen.

Ebenfalls müssen für Zitate bestimmte Regelungen erfüllt sein, diese dürfen nämlich nicht einfach willkürlich erfolgen. Diese Regelungen dienen dazu die Rechte der Urheber zu schützen, und gleichzeitig Werke für bestimmte Zwecke zu ermöglichen.