Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Großzitat

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Das Großzitat ist eine bestimmte Art von Zitat, welche in wissenschaftlichen Texten zum Einsatz kommt, um einen urheberrechtlich geschützten Text in vollem umfang zu verwenden bzw. einen großen Teil zu Zitieren. Das bedeutet das mindestens 10% eines Werkes oder mehr als 1000 Wörter entnommen werden müssen.
Vorausgesetzt dafür ist das, die Nutzung durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist in § 51 Nr.1 des UrhG geregelt. Ein besonderer Zweck kann z. B. eine wissenschaftliche Analyse, eine Rezension oder eine Parodie sein. Dabei muss das zitierte Werk in einen neuen Kontext gestellt und mit eigenen Gedanken verbunden werden.
Dazu ist ein Großzitat Insbesondere zulässig, wenn:

• Einzelne Werke nach ihrer Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Veranschaulichung des Inhalts aufgenommen werden.
• Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem eigenständigen Sprachwerk zitiert werden.
• Einzelne Stellen eines veröffentlichten Werkes der Musik in einem eigenständigen Werk der Musik zitiert werden.

Wichtig ist, dass die korrekte Zitat Art verwendet wird, um die Urheberrechte des ursprünglichen Autors zu achten, und im gleichen Zug die Wissenschaftliche Integrität zu wahren. Ebenfalls sollte klar gemacht werden das es sich um ein Zitat handelt und auf das nötigste reduziert werden.
Bspw. wäre ein Großzitat die Übernahme eines ganzen Gedichts in ein wissenschaftliche Arbeit, um es zu Interpretieren oder zu vergleichen, dann müsste der Text mit Anführungszeichen eingerückt werden sowie Name des Autors, der Titel des Gedichts und das Jahr der Veröffentlichung, sowie einen Bezug zur eigenen Argumentation haben.