Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Kannkaufmann

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Man unterscheidet im deutschen Handelsrecht zwischen “Istkaufmann” und “Kannkaufmann”. Ein Kannkaufmann ist eine Person, welche die Voraussetzungen und Kriterien erfüllt, an der Führung eines Handelsgewerbes teilzunehmen, jedoch nicht verpflichtet dazu ist. Ein Kannkaufmann kann ebenfalls als Vorstufe eines Kaufmanns gesehen werden, da das Kannkaufmann im Normalfall ein Handelsgewerbe betreibt, dennoch aber nicht alle gesetzlichen Kriterien erfüllt, um als Kaufmann gesehen zu werden. Der Kannkaufmann muss dennoch gewisse Rechte und Pflichten erfüllen, um laut dem Handelsgesetzbuch sich als Kannkaufmann zu deklarieren.

Unterschied zu Istkaufmann:
Bei Istkaufmann ist der Unterschied zu einem Kannkaufmann, dass dieser aufgrund der Grüße und des Umfangs des Unternehmens, dass diese sich als solch einen Status im Handelsregister eintragen müssen, somit werden diese als Kaufleute rechtlich deklariert. Währenddessen kann der Kannkaufmann eine freiwillige Eintragung dieses Statuses oder Rechtlichen Form beantragen und diese dann im Handelsregister seines Unternehmens hinzufügen.

Man kann den Status des Kannkaufmannes in zwei Fällen verlieren, im ersten Fall wird das Handelsgewerbe aufgegeben, somit sind jegliche Einträge im Handelsregister erloschen, oder die zweite Option ist es, dass die Person nicht mehr die Voraussetzungen eines Kannkaufmannes erfüllt.