Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Kleinzitat

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Der Begriff „Kleinzitat“ beschreibt die Einbeziehung kleiner Teile eines Werkes zu Zitatzwecken in ein eigenes Werk. Dies ist gemäß § 51 Nr. 2 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt. Es ist wichtig, dass dieses Zitat in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem eigenen Werk stehen muss und nicht nur zur Illustration verwendet werden darf. Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein. Darüber hinaus darf das Zitat nicht verändert oder entstellt werden und die Quellenangabe muss korrekt und vollständig sein.

Ein Kleinzitat kann verschiedene Wirkungen beim Leser oder bei der Leserin haben, je nachdem, wie es eingesetzt wird. Zu den möglichen Wirkungen gehören:
• Ein Kleinzitat kann die Glaubwürdigkeit des eigenen Textes erhöhen, indem es eine Quelle für eine Behauptung oder ein Argument anführt.
• Ein Kleinzitat kann die Verständlichkeit des eigenen Textes verbessern, indem es ein komplexes Konzept oder einen Fachbegriff in einfachen Worten erklärt.
• Ein Kleinzitat kann die Interessantheit des eigenen Textes steigern, indem es eine überraschende, provokante oder humorvolle Aussage eines anderen Autors oder einer anderen Autorin einbringt.
• Ein Kleinzitat kann die Emotionalität des eigenen Textes beeinflussen, indem es eine Stimmung oder eine Haltung eines anderen Autors oder einer anderen Autorin vermittelt.
• Ein Kleinzitat kann den eigenen Text bereichern, indem es eine andere Meinung oder einen anderen Erfahrungsstand eines anderen Autors einbezieht.

Ein Kleinzitat darf ausschließlich genutzt werden, sollte dieses einen bestimmten Zweck erfüllen wie z.B. das Belegen einer Aussage oder um eine Forschungsfrage zu erörtern, dazu muss der Zitatumfang angemessen sein.