Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Lizenz

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Lizenzen sind rechtliche Vereinbarungen, die einer oder mehreren Personen erlauben, bestimmte Nutzungsrechte in Bezug auf geistiges Eigentum oder andere Ressourcen zu nutzen, ohne das volle Eigentum daran zu erwerben.
Einige Arten von Lizenzen sind Urheberrechtslizenzen, Patentlizenzen, Markenlizenzen, Softwarelizenzen etc.

In Bezug auf das Urheberrecht ist der Urheber der Lizenzgeber. Der Urheber ist die Person, die die urheberrechtlichen Rechte an dem Werk besitzt. Der Urheber erteilt die Erlaubnis an Dritte zur Nutzung des Werkes unter bestimmten Nutzungsbedingungen.
Der Lizenznehmer ist die Person oder Organisation, die die Lizenz erhält. Dritte darf das Werk gemäß Nutzungsbedingungen, die in der Lizenz vereinbart sind, nutzen.
Urheberrechtslizenzen decken verschieden Nutzungsrechte ab, wie, das Recht zur Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung usw.
Einige Beispiele für Lizenzbedingungen sind die Dauer der Lizenz und zu welchem Zweck das Werk verwendet werden darf.

Man unterscheidet zwischen exklusiven und nicht-exklusiven Lizenzen. Bei exklusiven Lizenzen darf ausschließlich der Lizenznehmer das Werk gemäß den Nutzungsbedingungen nutzen, während bei nicht-exklusiven Lizenzen der Lizenznehmer das Werk auch an andere lizenzieren darf, womit sie auch gemäß Nutzungsbedingungen das Werk nutzen dürfen.

Es ist noch wichtig anzumerken, dass in einigen Fällen der Lizenzgeber Lizenzkosten/gebühren verlangt, die der Lizenznehmer zu zahlen hat, wenn er die Lizenz erhalten will. Somit hat der Urheber eine Art rechtlicher Absicherung und macht Gewinn nebenbei.