Markenhinterlegung ist ein wichtiger Teil in dem Prozess der Markenregistrierung. Dabei wird beim Markenamt eine Anmeldung eingereicht, um für seine Ware oder Dienstleistung rechtlichen Schutz zu erhalten, dieser Prozess ist in § 4 MarkenG geregelt.
Nach dem die Anmeldung durch das Markenamt auf die Anforderungen überprüft wurde wie z.B. ob bereits ähnliche Marken existieren und sie den absoluten- und relativen Schutzhindernissen (§ 8 und § 9 MarkenG) entspricht. Absolute Schutzhindernisse wären bspw. das die Marke keine Unterscheidungskraft hat oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Relative Schutzhindernisse wären hingegen das die Marke mit einer älteren Marke sowie deren Ware identisch ist, oder die Marke eine bekannte Marke ausnutzt. Sollte also die Anmeldung genehmigt werden und es keinen Wiederspruch gibt bekommt die Marke ihren Schutz, welcher in Deutschland 10 Jahre beträgt. Ebenfalls erhält der Anmelder ein Zertifikat, welches ihm die alleinigen Rechte an der Marke gibt..