Die Markenschutzdauer ist die Schutzfrist der Marke, welche auf bestimmte Zeit einen rechtlichen Schutz genießt.
In Deutschland beträgt dieser Zeitraum eine Dauer von zehn Jahren und beginnt ab dem Tag der Anmeldung.
Die Schutzdauer endet also genau am selben Tag, 10 Jahre später, beispielsweise, wenn man eine Marke am 17. Januar 2023 anmeldet, endet die Schutzdauer am 17. Januar 2033. Nach Ablauf dieses Schutzes gibt es jedoch die Möglichkeit den Schutz kostenpflichtig zu verlängern. Wie lange man den Schutz verlängern möchte, hat kein Limit was bedeutet das es Theoretisch möglich wäre unendlich lange zu verlängern.
Dazu besteht die Möglichkeit, die Marke nur teilweise zu verlängern, das bedeutet, wenn man bspw. mehrere Waren anbietet, kann man den Schutz nur für ein paar ausgewählte Waren verlängern anstatt für alle. Allerdings ist dazu eine Teillöschung nötig, diese ist nach §47 MarkenG erst möglich nach Ablauf des Schutzes, Teilverzichtserklärungen können nach §48 MarkenG allerdings sofort umgesetzt werden. Der Unterschied zwischen einer Teillöschung und einer Teilverzichtserklärung ist, dass die Teilverzichtserklärung eine freiwillige Aktion ist und bei einer Teillöschung die Marke aus dem Markenregister entfernt wird, normalerweise nach einem Förmlichen verfahren. Die Verlängerungsgebühr ist dabei innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzdauer zu bezahlen, und sollte die Marke weiterhin vollständig geschützt werden ist ebenfalls kein Verlängerungsantrag nötig. Wird keine Verlängerung gewollt aus welchem Grund auch immer wird die Marke automatisch gelöscht.