Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Markenverletzung

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

Einfach die erforderliche Datenschutzdokumentation nach DSGVO für Dein Unternehmen oder Verein online generieren.

Die Markenverletzung, auch bekannt als Markenrechtsverletzung bezeichnet eine unerlaubte Benutzung einer geschützten Marke, die dem Ruf einer Marke schadet bzw. schaden kann. Bspw. dadurch, dass sie den Endverbraucher in die Irre führt.
Es kann zu einer Markenverletzung kommen, wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson ein Zeichen oder Logo verwendet, welches einer anderen Marke ähnlich bis hin zu identisch ist. Insbesondere, wenn es den Verbraucher in die Irre führt.
 Direkte Markenverletzung, dies ist der Fall, wenn eine Marke ohne Erlaubnis des Markeninhabers verwendet wird, und der Verbraucher glaubt, dass die Ware oder Dienstleistung vom Markeninhaber stammt.
 Indirekte Markenverletzung, dies ist der Fall, wenn eine Person oder ein Unternehmen dazu beiträgt oder daran beteiligt ist.
 Markenverwässerung, dies ist der Fall, wenn der Ruf einer Marke durch dritte geschädigt wird, oder die Einzigartigkeit verringert.
Diese Marken werden in Deutschland vom MarkenG geregelt, die Wichtigsten für die Markenverletzung sind:
 § 14 MarkenG: Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke
 § 143 MarkenG: Strafbare Kennzeichenverletzungen
 § 143a MarkenG: Strafbare Verletzungen der Unionsmarke
 § 144 MarkenG: Ordnungswidrige Kennzeichenverletzung
Sollte eine Markenverletzung festgestellt werden hat der Markeninhaber die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten.