Das Missachten von wichtigen Entscheidungen bedeutet hier, dass nicht erlaubte Verhalten einer Organisation, die Daten verarbeitet oder einer Person, welche gegen Verfügungen und rechtliche Anordnungen gemäß dem Datenschutzgesetz der Schweiz sich widersetzt. Geregelt wird durch das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG Schweiz) die datenschutzkonforme Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Ziel ist es, die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Unter Verfügungsmissachtung fallen Sicherheitsmaßnahmen, welche nicht stark genug sind. Weiter auch die Informationsweitergabe von Privaten und die Rechtsverletzung von Betroffenen. Solche Datenschutzverstöße haben große Nachteile und Konsequenzen für Täter. Darüber hinaus aber verursacht ein solcher Verstoß ein Vertrauensverlust der Gesellschaft. Sehr wohl ist es möglich, dass eine Schweizer Datenschutzbehörde bzw. der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in den jeweiligen Unternehmen oder Organisationen Maßnahmen trifft, um die Datenschutzkonformität dort zu gewährleisten. Sollte man diese Verfügungen nicht beachten, kann es zu Bußgeldern führen und zu weitere Maßnahmen von der Behörde. Auch Personen, die mit involviert sind, haben das Recht, Geldschäden von den Betroffenen zu verlangen. Organisationen und Personen, die solche Daten verarbeiten, müssen darauf achten, dass sie die DSG-Vorschriften befolgen und auf Anweisungen bzw. Anforderungen der DSG normal in Kontakt treten, um die Sicherheit von solchem personenbezogenen Daten sicherzustellen. Es ist nicht ein handeln gegen das Gesetz, sondern auch ein schlimmer Verlust der Betroffenen, da ihr Datenschutz und ihre Privatsphäre dadurch angegriffen werden.