Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Modalitäten der Informationspflicht DSG Schweiz

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Um betroffene Personen, deren Daten verarbeitet werden, zu schützen, hat der “Verantwortliche” laut dem Schweizer Datenschutzgesetz gewisse Rechte und Pflichten, die er gegenüber den betroffenen Personen ausleben muss. Darunter fällt auch die Informationspflicht, welche betroffenen Personen dabei hilft, ihre Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten. Folgende Punkte müssen beachtet werden:
Informationspflicht bei Datenerhebung: In erster Linie wird bei der Datenerhebung die Identität des Verantwortlichen preisgegeben, sodass betroffene Personen wissen, wer diese verarbeitet. Darüber hinaus muss bei jeglichen Datenerhebung Prozess die betroffene Person benachrichtigt werden, diese Benachrichtigung beinhaltet den Umfang und den Zeitraum, in dem die Daten eingespeichert werden.
Recht auf Information: Jegliche Personen, deren Daten verarbeitet werden, können aus Ihrem Auskunftsrecht gebrauch machen und herausfinden, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitraum ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden.