Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

MP3

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Der Begriff „MP3“ bezeichnet ein digitales Audioformat. MP3 gibt es seit 1990er Jahre und es dient zur Komprimierung von Audiodaten. Als Komprimierung versteht man Verkleinerung der Größe der Daten. Durch Komprimierung wird jedoch die Klangqualität verschlechtert. In einem Prozess der Komprimierung werden menschlich unhörbare Teile der Audiodatei entfernt, sodass die Größe der Datei reduziert wird. Je hoher die Bitrate desto bessere Klangqualität, aber auch größere Datei. Der Begriff “Bitrates” bezeichnet eine Menge der Daten, die pro Sekunde in einem digitalen Medium übertragen werden.

Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ist MP3 von wesentlicher Bedeutung. Faktual ist, dass die meisten MP3-Dateien urheberrechtliche geschützte Inhalte enthalten. Das heißt, dass die Audiodateien ausschließlich zum privaten/persönlichen Konsum verwendbar sind. Illegales Nutzen oder Verbreiten der Audiodateien, ohne die Zustimmung des Urhebers, ist demnach nicht erlaubt.

Um die Audiodateien legal und privat zu nutzen, benötigt man die digitalen Rechte oder Lizenzen, die die Musikdienste wie iTunes, Spotify, Amazon Music usw. besitzen. Durch die Musikdienste ist man erlaubt, die Audiodateien zum privaten Konsum zu nutzen.