Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Musiklizenzvertrag

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Ein Musiklizenzvertrag ist ein Lizenzvertrag, welches die Nutzungsbedingungen und andere Vereinbarungen zwischen dem Rechteinhaber an einem Musikstück und einem Lizenznehmer regelt. Bsp.: Jemand will dein Musikstück in einem Film verwenden. Damit er das legal machen darf, macht man einen Musiklizenzvertrag, indem genau steht, wie er dieses Musikstück verwenden darf und zu welchen Zwecken. Somit behält man die Kontrolle über dem Musikstück, während man gleichzeitig durch die Nutzung anderer Menschen belohnt wird.
Der Lizenzgeber ist auch der Rechteinhaber und kann somit Rechte weitergeben. Der Lizenznehmer ist die Partei, die die Rechte vom Lizenzgeber erwirbt. Streaming-Plattformen, Radiosender, Konzertveranstalter und andere fallen unter potenzielle Lizenznehmer in Bezug auf Musik.

Es besteht die Möglichkeit für den Lizenznehmer die Musik in verschiedenen Kontexten zu verwenden. Einige Beispiele dafür sind Filmen, Werbespots, Videospielen, Live-Aufführungen etc.

Folgende Aspekte kann ein Musiklizenzvertrag enthalten:

  • Lizenzumfang: Wofür darf die Musik genutzt werden?
  • Territoriale Begrenzungen: Wo die Lizenz gültig ist und wo nicht?
  • Lizenzdauer: Der Zeitraum, in dem die Lizenz gültig ist.
  • Lizenzgebühren: Wie viel muss der Lizenznehmer an den Lizenzgeber zahlen?
  • Nutzungsbeschränkungen: Die Art und Weise wie die Musik genutzt werden darf. Ob es eventuell bearbeitet/geändert werden darf.
  • In dem Vertrag kann festgelegt werden, ob die Lizenz exklusiv oder nicht-exklusiv ist. Bei exklusiven Lizenzen kann der Rechteinhaber die Musik nicht an andere Lizenznehmer lizenzieren. Auf der anderen Seite kann der Rechteinhaber bei nicht-exklusiven Lizenzen auch an andere die Musik lizenzieren.
  • Es kann festgelegt werden, ob es unterlizenziert werden kann.