Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Öffentliche Vergabe

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Der Begriff „Öffentliche Vergabe“ beschreibt die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt, zu beachten hat. Öffentliche Vergabe umfasst sowohl nationale als auch europäische Vorgaben, die je nach geschätztem Auftragswert unterschiedlich sind. Öffentliche Vergabe soll einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den Bietern gewährleisten und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel fördern.
Öffentliche Vergabe erfolgt in der Regel durch Ausschreibungen, an denen sich interessierte Unternehmen über elektronische Plattformen wie das Deutsche Vergabeportal (DTVP) beteiligen können. Öffentliche Vergabe ist ein wichtiger Bereich des öffentlichen Rechts und wird von spezialisierten Gerichten kontrolliert.
Dazu kann die öffentliche Vergabe ebenfalls Aspekte wie die Innovation oder technologische Entwicklungen fördern, indem sie Anreize für Unternehmen schafft das sie in diese Bereiche Investieren. Gleichzeitig wird heutzutage immer mehr wert auf die Soziale Verantwortung bei der Einhaltung von Menschenrechtsstandards in den Lieferketten. Was sich auch in den stetig strengeren Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder.
Dies unterstreicht ebenfalls nochmal die Rolle der öffentlichen Vergabe als ein Instrument zur Förderung von gesellschaftlichen und ökologischen Zielen im Rahmen öffentlicher Beschaffungsvorgänge.