Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Patentierung

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Seinen Ursprung hat der Begriff ,,Patent“ aus dem lateinischen Begriff ,,patens“. ,,Patens“ heißt übersetzte, ,,offenbaren“ sowie ,,zugänglich machen“. Konkret wird jedoch unter ,,Patent“ verstanden, die Bekanntmachung einer Erfindung in öffentlicher Weise. Daraufhin ist eine Patentierung der Prozess, ein Patent zu bekommen. Dieser Prozess untergeht durch verschiedene rechtliche Registrierungsprozesse und wird mehrmals geprüft, um die Patentierung gerechtfertigt zu werden. Mit der Möglichkeit, Erfindungen zu Patentieren, will man die Innovation und Kreativität von einzelnen Individuen eines Landes aufrechterhalten und fördern.

Kernaspekte einer Patentierung:

  1. Erfindung oder Innovation: Beim ersten Schritt muss der Antragsteller erstmal festlegen und herausfinden, ob es sich bei der patentierten Erfindung um eine neue Erfindung oder eine Verbesserung eines Konzeptes handelt. Je nach Recherche kann es sich hierbei um, was ganz Neues oder schon was Bestehendes handeln.
  2. Recherche: Um sicherzugehen, dass der Patentantrag nicht schon vorhanden ist, und es sich hierbei um eine neue Erfindung handelt, sollte der Patient Antragsteller, sichergehen, dass diese nicht schon vorhanden ist, und dass es sich um eine Neuheit im Bereich der Erfindung sich haltet.