Das Verfahren der Pseudonymisierung unterscheidet sich von der Anonymisierung. Bei der Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten geschützt, indem direkte Identifikationsmerkmale durch Pseudonyme ersetzt werden, sodass man den Zusammenhang zwischen Daten und den betroffenen Personen verschleiert. Damit können, dann unbefugte, die Personen anhand der Daten nicht erkennen.
Pseudonymisierung Techniken:
Verschlüsselung/Hashing: Durch die Verwendung von Verschlüsselungsalgorithmen oder Hashfunktionen werden Daten in eine andere Form gewechselt, welcher eine nicht lesbare Form ist. Dementsprechend kann sicher gegangen werden, dass diese Daten nicht auf andere Personen zurückgeführt werden können. Um die Daten in ihre Normalform zu bringen, können bestimmte Keys verwendet werden, die die personenbezogenen Daten in ihre Ursprungsform verwandeln.
Gesetzliche Grundlage
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermutigt Unternehmen, den Prozess der Pseudonymisierung beim Verwalten von Daten anzuwenden und diese als Datenschutz-Strategie anzuwenden.