Um die Richtigkeit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, gibt es das Recht auf Berichtigung. Dieses Recht ermöglicht es betroffenen Personen ihre personenbezogenen Daten, welche von Unternehmen oder Organisationen verarbeitet werden zu überarbeiten, damit sie der Korrektheit entsprechen, sodass keine falschen Information der betroffenen in System verwaltete werden.
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
In der Europäischen Union (EU) ist das Recht auf Berichtigung in die
Datenschutzgrundverordnung verankert, sodass jede betroffene Person die Möglichkeit hat, ihre Daten auf den neuesten Stand zu bringen, sodass keine Fehlerinformationen verbreitet werden.
Wann kann das Recht auf Berichtigung ausgeübt werden?
Bei Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit kann das Recht auf Berichtigung ausgeübt werden, sodass personenbezogene Daten, welche nicht der Richtigkeit entsprechen, aufs Genauste verbessert werden können. Ebenfalls wenn Unternehmen oder Organisation Unstimmigkeiten von Daten feststellen, können diese die betroffene Person kontaktieren und eine Verbesserung ausüben. Auch können Betroffene von selbst handeln und Unternehmen darauf kontaktieren, dass sie ihre persönlichen Daten verbessern.