Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Shareware

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Der Begriff „Shareware“ beschreibt eine spezielle Kategorie von Software, die durch ein einzigartiges Vertriebsmodell gekennzeichnet ist. Dieser Begriff wurde von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft, geprägt. Im Gegensatz zur traditionellen Vertriebsmethode, bei der Softwarepakete im Einzelhandel verkauft werden, wird Shareware hauptsächlich über das Internet zum kostenlosen Download bereitgestellt. Sharewareverzeichnisse und Downloadportale im Internet stellen einen weiteren wichtigen Vertriebskanal dar.
Ein wesentliches Merkmal von Shareware ist, dass sie über einen bestimmten Zeitraum von z. B. 14 Tagen kostenlos genutzt werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird allerdings eine Lizenzgebühr fällig. Es gibt verschiedene Arten von Shareware, darunter „Crippleware”, bei der die Funktionalität eingeschränkt ist, aber zeitlich uneingeschränkt nutzbar ist. Eine andere Art von Shareware ist eine kostenfreie Softwareversion, die den Nutzer durch häufige Erinnerungen an die fehlende Registrierung nervt.
Sollte die Software nicht den Erwartungen des Nutzers entsprechen, muss sie nicht bezahlt werden, darf allerdings auch nicht weiterverwendet werden. Weshalb oft nach Ablauf des Testzeitraums der Funktionsumfang der Software eingeschränkt wird, um den Nutzer zum Kauf zu bewegen.
Zusammengefasst ist Shareware also eine Art Software, welche kostenlos heruntergeladen und für einen bestimmten Zeitraum getestet werden kann. Nach Ablauf der Testphase muss allerdings eine Lizenzgebühr gezahlt werden, um die volle Funktionalität der Software weiterhin nutzen zu können. Sollte sie allerdings nicht den Erwartungen entsprechen, muss sie nicht bezahlt werden. Im Gegensatz zu Freeware, bei der die Software vom Autor ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird, erfordert Shareware eine Registrierungsgebühr nach einem Testzeitraum.