Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Tauschbörsenabmahnung (In Bezug auf das Urheberrecht)

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Tauschbörsenabmahnungen dienen dazu, eine Person, die das Urheberecht verletzt und urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Befugnis in P2P Filesharing-Netzwerke teilt, abzumahnen. In P2P Filesharing-Netzwerken sind die Computer direkt miteinander verbunden. Somit tauschen sie gegenseitig Daten aus. Tauschbörsenabmahnungen sorgen für die Überwindung von Urheberrechtsverletzungen. Ermittelt werden die Täter einer Urheberrechtsverletzung, mittels hochspeziellen Softwareprogramme, welche die IP- Adresse der Täter durchblicken.

Schließlich wird eine Tauschbörsenabmahnung an diese Person versendet.

Eine Tauschbörsenabmahnung kann folgende Sachen beinhalten:

•          Aufforderung zur Unterlassung

•          Unterlassungserklärung (zukünftige Urheberrechtsverletzungen müssen unterlassen werden).

•          Schadenersatz wird verlangt Bei Fällen, wo die abgemahnte Person keine Antwort gibt, kann der betroffene Rechteinhaber rechtliche Klagen gegen die Person einleiten.