Der Begriff „Tonträgerhersteller“ bezieht sich auf eine Person oder Organisation, die Musik, gesprochene Worte oder andere Geräusche erstmals auf einem Tonträger aufzeichnet. Die wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungen, die bei dieser Aufnahme anfallen, werden durch das Tonträgerherstellerrecht geschützt. Dieses Recht bezieht sich auf die erstmalige Aufnahme von Klängen auf einem Tonträger und nicht auf die Erstellung des eigentlichen Inhalts.
Die relevanten Regelungen für Tonträgerherstellung sind im § 85 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt. Dieser Abschnitt des Gesetzes schützt die Rechte der Tonträgerhersteller und stellt sicher, dass ihre Beiträge zur Erstellung von Tonträgern anerkannt und geschützt werden.
Ein Beispiel für einen Tonträgerhersteller ist ein Musiklabel, das die Musik eines Künstlers auf einer CD oder einem Streaming-Dienst veröffentlicht. Ein anderes Beispiel ist ein Hörbuchverlag, der die Stimme eines Autors oder eines Sprechers auf einem Tonträger aufnimmt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Tonträgerherstellerrecht nicht das gleiche wie das Urheberrecht ist. Das Tonträgerherstellerrecht schützt speziell die technische und organisatorische Leistung, die bei einer Aufnahme von Geräuschen auf einem Tonträger anfällt.