Unterlizenzen sind Vereinbarungen, durch die ein Dritter die Urheberrechte vom Inhaber nutzen darf. Diese Rechte kann er unter bestimmten Bedingungen und Beschränkungen nutzen und weitergeben. Die Unterlizenzen sind also da zum Übertragen eines Teils der Nutzungsrechte auf Dritte.
Die Eigentumsrechte wie die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Darstellung sind in der Regel für den Urheber exklusiv. Man kann jedoch diese Rechte komplett oder zum Teil unterlizenzieren.
Einige Arten von Unterlizenzen sind:
- Exklusive Unterlizenz – Das exklusive Recht zur Nutzung eines bestimmten Aspekts des Werkes wird übertragen. Bsp.: Recht zur Veröffentlichung auf eine bestimmte Art und Weise.
- Nicht-exklusive Unterlizenz – Das Recht, das Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen, wird an mehrere Parteien übertragen.
- Teil-Unterlizenz – Unterlizenzierung bestimmter Teile des Werkes. Bsp.: Das Recht zur Verwendung eines bestimmten Abschnitts eines Textes.
Der größte Unterschied zwischen Lizenzen und Unterlizenzen ist der folgende:
-Bei Lizenzen erlaubt es der Urheber einem Dritten, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen. Er gibt ihm also bestimmte Nutzungsrechte an einem geistigen Eigentum, wobei der Urheber die Kontrolle darüber behält.
Auf der anderen Seite bei Unterlizenzen gibt der ursprüngliche Lizenznehmer, der die Lizenz vom Urheber erhalten hat, einem anderen Dritten ein Teil oder alle seine Lizenzrechte. Unterlizenzen werden also an Dritte von dem ursprünglichen Dritten weitergegeben. Die Unterlizenz können auch im Patentrecht oder Markenrecht auftauchen, wo sie eine ähnliche Rolle wie im Urheberrecht spielen.