Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist ein Gesetz, das am 1. Januar 1966 in Kraft trat. Es ergänzte das Urheberrechtsgesetz sowohl auch das Verwertungsgesellschaftengesetz. Es befasste sich mit der Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften. Es trat aus der Kraft am 24. Mai 2016 und wurde durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ersetzt.
Verwertungsgesellschaften sind tätig in Bereichen des Urheberrechts und ähnlichen. Ihr Ziel ist bessere Wahrnehmung und Verwaltung der Rechte von Urhebern und Rechtinhabern.
Die Verwertungsgesellschaften erteilen Lizenzen, ziehen die Gebühren ein und verteilen Tantiemen an Urheber und Rechteinhaber.
Das UrhWG regelte beispielsweise, welche Anforderungen und Standards Verwertungsgesellschaften erfüllen müssen, um tätig zu sein, sowie wie sie mit Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke verhandeln und Lizenzen vergeben können.
Die Verwertungsgesellschaften traten auf die Bühne, weil eine Überwachung aller Aufführungen, Vergaben von Lizenzen usw. nicht mehr möglich war, da es langsam zu viel war.
Einige Beispiele für Verwertungsgesellschaften in Deutschland sind, GEMA, die für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte zuständig ist, GVL, die für Verwertung von Leistungsschutzrechten zuständig ist, VG-Wort, die für die Verleihung zuständig ist etc.