Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Verfolgungsverjährung DSG Schweiz

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Der Begriff Verfolgungsverjährung sagt aus, wie viel Zeit Betroffene Parteien oder die Datenschutzbehörde hat nachdem sie eine Straftat zur Kenntnis genommen hat. Die Verfolgungsverjährung legt die Zeit fest, die Betroffene haben, um zum Beispiel rechtliche Schritte einzulegen.

  • Die Verjährungsfrist beginnt ab dann: Die Verjährungsfrist fängt an dem Zeitpunkt ein, wann das Verstoß erkannt wurde.
  • Verjährungsfrist: Die länge der Verjährungsfrist kann man nicht genau sagen, da sie je nach Verstoß immer unterschiedlich lang ist. In der Regel aber gilt diese meistens mehrere Jahre.
  • Unterbrechung des Verjährungsverfahrens: Durch Ermittlungen kann so ein Verfahren unterbrochen werden

Es ist möglich, dass die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann, durch bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise, wenn durch die Regierung etwas durchsucht wird oder etwas in derselben Richtung. Die Unterbrechungen können den Zeitraum, wo Maßnahmen ergriffen werden können verlängern. Das dient dazu, um zum Beispiel gründliche Untersuchungen durchführen zu können ohne, dass diese Frist abläuft. Deshalb ist die Verfolgungsverjährung ein sehr wichtiger Teil für die Datenschutzgesetzgebung, dass außerdem auch bei Datenschutzverstöße schnell und mit genügender Zeit eingegriffen werden kann. Solche Fristen können variieren, weshalb man sich am besten bei Rechtsquellen informieren sollte.