Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Vertrauensdienstgesetz (VDG)

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Das Vertrauensdienstgesetz wurde am 1 Juli 2016 in Kraft getreten in Deutschland und hat eine große Relevanz aufgrund des zunehmenden digitalen Zeitalters. Ziel und Hintergrund sei die Legitimierung von elektronischen Transaktionen und Kommunikation. Somit schafft das Vertrauensdienstgesetz einen rechtlichen Rahmen für Vertrauensdienstanbieter, die Dienste anbieten wie zum Beispiel elektronischen Signaturen, elektronische Siegeln, Zeitstempeln und noch mehr.

Zielsetzung

Rechtliche Sicherheit: Man möchte durch das VDG klare Transparent und Sicherheit gegenüber solchen Dienstleistungen anbieten, sodass diese ihre verdiente Vertrauenswürdigkeit gewährleistet bekommen.

Interoperabilität: Durch das Gesetz wird ebenfalls ein einheitlicher rechtlicher Rahmen nicht nur national, sondern auch international gewährleistet.

Verbraucherschutz: Es gibt ebenfalls Maßnahmen, um Verbraucher vor Missbrauch zu schützen, sodass diese auch geschützt werden im Falle von Betrug im Einklang mit elektronischen Signaturen und noch mehr.