Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Verwertungsrecht

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Der Begriff „Verwertungsrecht“ kommt ursprünglich aus dem Urheberrecht. Das Verwertungsrecht bezieht sich auf die Rechte, die einem Urheber gewährt werden, sein Werk auf bestimmte Art zu nutzen.
Das Verwertungsrecht ermöglicht es dem Urheber die Nutzung seines Werks jedem zu verbieten. Das ist jedoch nicht sein Ziel, weil ein Urheber will, dass so viele wie möglich sein Werk verwerten. Das ausschließliche Recht des Urhebers gibt dem Urheber somit die Möglichkeit über die Art und Weise, wie seine Werke genutzt werden, zu entscheiden.
Das Verwertungsrecht umfasst verschieden Aspekte wie folgende:

  • Vervielfältigungsrecht: Erlaubt dem Urheber über die Vervielfältigung seines Werks selbst zu entscheiden. Alle Arten von physischen oder digitalen Kopien fallen darunter.
  • Verbreitungsrecht: Gibt dem Urheber die Kontrolle über die Verbreitung seines Werks in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht. Die Art und Weise der Verbreitung des Werks auf dem Markt wird von dem Urheber entschieden.
  • Ausstellungsrecht: Dieses Recht kann die öffentliche Aufführung oder Vorführung des Werks betreffen. Konzerte, Theateraufführungen, öffentliche Darbietungen und andere zählen dazu. Das Ausstellungsrecht ermöglicht dem Urheber die freie Aufführung seines Werks in der Öffentlichkeit. Er kann mit Hilfe vom Aufführungsrecht Musik und Theaterstücke vorführen oder Vorträge und Reden in der Öffentlichkeit halten. Das Vorführungsrecht gibt dem Urheber die Möglichkeit, Werke wie Filme durch technische Mittel vorzuführen.
  • Senderecht: Das Senderecht ermöglicht dem Urheber sein Werk im Rundfunk oder in anderen Medien zugänglich zu machen und zu übertragen. Radiosender, Fernsehsender und Online-Plattformen fallen darunter.
  • Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht: Der Urheber kann das Werk bearbeiten, anpassen und verändern. Obwohl die Bearbeitungen Werke für sich selbst sind, dürfen die trotzdem ohne die Genehmigung des Urhebers des ursprünglichen Werks nicht veröffentlicht werden, da sie auf dem Werk eines anderen aufbauen.

Zusammengefasst ermöglichen es diese Rechte den Urhebern von ihren Werken zu profitieren und sie vor unerlaubter Nutzung zu schützen.