Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

Einfach die erforderliche Datenschutzdokumentation nach DSGVO für Dein Unternehmen oder Verein online generieren.

Um eine gewisse Transparenz und Schutz einzelner Person zu gewährleisten, ist jedes Unternehmen oder Organisation dazu verpflichtet laut Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, ein Verzeichnis von Verarbeitungs-Tätigkeiten zu führen. In diesem Dokument sind jegliche Prozesse der Datenverarbeitung personenbezogener Daten sichtbar. Man will mit diesem Dokument die Einhaltung der Datenschutzprinzipien gewährleisten, sodass der Schutz von betroffenen Personen gewährleistet werden kann.

Inhalt des Verzeichnisses

Das Verzeichnis besitzt jegliche Informationen über die verantwortlichen Stellen und Personen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Darüber hinaus muss das Verzeichnis auch eine Datenkategorie besitzen, welche darstellt, welche Art von Daten wie verarbeitet werden. Dies muss detailliert geschehen, sodass man präventiv gegen Verstöße des Datenschutzes arbeitet. Letztendlich müssen auch jegliche Informationen über Dritte oder Empfänger aufgelistet sein, die Zugriff auf Daten haben.

Artikel 30 der DSGVO regelt die Verpflichtung, Verantwortlichen ein Verzeichnis zu führen, welches jegliche Vorbereitungstätigkeiten von personenbezogenem Daten aufweist. Somit wird für die Einhaltung des DSGVO´s gesorgt, damit betroffene Personen eine Sicherheit in ihrem Privatleben haben und dieses nicht eingeschränkt wird.