Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Werk

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

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Ein Werk wird oft definiert als eine persönliche geistige Schöpfung. Es ist eine künstlerische, literarische, individuelle Tätigkeit eines oder mehrerer Urheber. Alle Personen, die eine Beteiligung an einem Werk erbracht haben, werden als Urheber dieses Werks bezeichnet. Sie kontrollieren wer, wo, und wie ihre Werke verwenden, verbreiten oder bearbeiten darf.
Unter Werken, die urheberrechtlich geschützt sind, zählen folgende Werke:
• Sprachwerke
• Musikwerke
• Pantomimische Werke
• Werke der bildenden Künste
• Lichtbildwerke
• Filmwerke
• Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
• Literarische Werke
Keinen urheberrechtlichen Schutz genießen Schöpfungen, welche von Tieren und Maschinen erschaffen worden sind.
Darüber hinaus fallen alle Schöpfungen, welche von Mensch erschaffen worden sind, unter urheberrechtlichen Schutz.
Weiter müssen Schöpfungen körperlich sein, sowie eine Form enthalten, welche wahrnehmbar ist. Daher ist es schwer eine reine Idee urheberrechtlich zu schützten. Eine reine Idee kann potenziell als eine Erfindung gesehen werden und somit vom Patentrecht geschützt werden. Ein weiterer essenzieller Faktor ist, dass das Werk kreativ und original genug ist. Die Kriterien für Originalität variieren jedoch vom Land zu Land.