Art. 21 DSG (Schweiz) Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
Der Verantwortliche informiert die betroffene Person über eine Entscheidung, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung beruht und die für sie mit einer Rechtsfolge verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt (automatisierte Einzelentscheidung). Er gibt der betroffenen Person auf Antrag die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzulegen. Die betroffene Person kann verlangen, dass die automatisierte Einzelentscheidung von einer natürlichen […]
Art. 20 DSG (Schweiz) Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
Die Informationspflicht nach Artikel 19 entfällt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die betroffene Person verfügt bereits über die entsprechenden Informationen. Die Bearbeitung ist gesetzlich vorgesehen. Es handelt sich beim Verantwortlichen um eine private Person, die gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Die Voraussetzungen nach Artikel 27 sind erfüllt. Werden die Personendaten nicht bei der […]
Art. 19 DSG (Schweiz) Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
Der Verantwortliche informiert die betroffene Person angemessen über die Beschaffung von Personendaten; diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person beschafft werden. Er teilt der betroffenen Person bei der Beschaffung diejenigen Informationen mit, die erforderlich sind, damit sie ihre Rechte nach diesem Gesetz geltend machen kann und eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet […]
Art. 18 DSG (Schweiz) Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form
Werden Personendaten zur Information der Öffentlichkeit mittels automatisierter Informations- und Kommunikationsdienste allgemein zugänglich gemacht, so gilt dies nicht als Bekanntgabe ins Ausland, auch wenn die Daten vom Ausland aus zugänglich sind. Art. 18 DSG CH Artikel 18 DSG CH Art. 18 DSG Schweiz Artikel 18 DSG Schweiz Art. 18 BDSG CH Artikel 18 BDSG CH […]
Art. 17 DSG (Schweiz) Ausnahmen
Abweichend von Artikel 16 Absätze 1 und 2 dürfen in den folgenden Fällen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden: Die betroffene Person hat ausdrücklich in die Bekanntgabe eingewilligt. Die Bekanntgabe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags: zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person; oder zwischen dem Verantwortlichen und seiner Vertragspartnerin […]
Art. 16 DSG (Schweiz) Grundsätze
Personendaten dürfen ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates oder das internationale Organ einen angemessenen Schutz gewährleistet. Liegt kein Entscheid des Bundesrates nach Absatz 1 vor, so dürfen Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn ein geeigneter Datenschutz gewährleistet wird durch: einen völkerrechtlichen Vertrag; Datenschutzklauseln in einem Vertrag […]
Art. 15 DSG (Schweiz) Pflichten der Vertretung
Die Vertretung führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen, das die Angaben nach Artikel 12 Absatz 2 enthält. Auf Anfrage teilt sie dem EDÖB die im Verzeichnis enthaltenen Angaben mit. Auf Anfrage erteilt sie der betroffenen Person Auskünfte darüber, wie sie ihre Rechte ausüben kann. Art. 15 DSG CH Artikel 15 DSG CH Art. 15 […]
Art. 14 DSG (Schweiz) Vertretung
Private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland bezeichnen eine Vertretung in der Schweiz, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und die Datenbearbeitung die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Die Bearbeitung steht im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen oder der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der Schweiz. Es handelt sich […]
Art. 13 DSG (Schweiz) Zertifizierung
Die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter können ihre Systeme, Produkte und Dienstleistungen einer Bewertung durch anerkannte unabhängige Zertifizierungsstellen unterziehen. Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Anerkennung von Zertifizierungsverfahren und die Einführung eines Datenschutz-Qualitätszeichens. Er berücksichtigt dabei das internationale Recht und die international anerkannten technischen Normen. Art. 13 DSG CH Artikel […]
Art. 12 DSG (Schweiz) Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
Die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter führen je ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten. Das Verzeichnis des Verantwortlichen enthält mindestens: die Identität des Verantwortlichen; den Bearbeitungszweck; eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien bearbeiteter Personendaten; die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger; wenn möglich die Aufbewahrungsdauer der Personendaten oder die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer; wenn möglich eine […]